Vereinsordnung
KERSCHBAUMERHOF e.V.
Version#2 vom 03.03.2022
INHALT
Präambel
1. Mitgliedschaft
2. Vereinsprozesse
3. Miteinander
4. Mitgliederversammlung
5. Bieterrunde
6. Vorstand
Präambel
Dieses Dokument regelt die Prozesse und Vorgehensweisen innerhalb unseres Vereins, die nicht Bestandteil der Satzung sind. Ausführlichere Erläuterungen dienen so als Leitfaden und Orientierungshilfe, wie unser Verein sich organisiert.
Der Verein ist selbstlos und nicht profitorientiert tätig.
Der Verein versteht sich über die landwirtschaftliche Tätigkeit hinaus auch als gemeinschaftlicher sozialer Lern- und Begegnungsort.
Inkraftsetzung und Änderung der Vereinsordnung bedürfen des Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Mitgliedsbeiträge
a) Aufnahmebeitrag
Die Höhe des einmaligen Aufnahmebeitrags neuer Mitglieder beträgt 50 €.
Der Aufnahmebeitrag wird bei Austritt nicht erstattet.
Für Fördermitglieder entfällt der einmalige Aufnahmebeitrag.
b) Basisbeitrag
Der Basisbeitrag wird rein dem gemeinnützigen Zweck des Vereins zugeordnet.
Er gilt für alle ordentlichen Mitglieder und beträgt aktuell 10 €/Monat.
c) Beiträge für den Ernteteil
Die Mitglieder mit Ernteanteil(en) sind verpflichtet den in der Bieterrunde persönlich festgelegten jährlichen Mitgliedsbeitrag in vereinbarter Höhe und Fälligkeit zu bezahlen. Die zu erwartenden Jahresgesamtkosten müssen durch die Mitgliedsbeiträge, einschließlich der Basisbeiträge, aller Mitglieder gedeckt werden.
d) Beitrag für Fördermitglieder
Der Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 60€/Jahr oder ein frei wählbarer, höherer Betrag.
e) Zahlungsweise
Die Zahlungsweise wird mit dem Aufnahmeantrag geregelt.
Bei Fragen und Anliegen kann sich jedes Mitglied an heu@kerschbaumerhof.de wenden.
Beginn und Änderung der Mitgliedschaft
a) Mitglieder mit Ernteteil
Die Aufnahme neuer ordentlicher Mitglieder erfolgt in der Regel zum neuen Gartenjahr (1.4.). Das Stimmrecht wird offiziell an der ordentlichen Mitgliederversammlung, für die jeweils relevante Saison wirksam. Die Mitgliederversammlung findet schon vor dem Beginn des Gartenjahres statt. Die Zahlungspflicht beginnt jedoch erst mit dem Beginn des Gartenjahres am 1.4.
Eine unterjährige Aufnahme neuer Mitglieder ist nur möglich, wenn die planerischen Kapazitäten es erlauben. Es gilt in dem Fall mindestens der Richtwert für den entsprechenden Ernteteil des laufenden Gartenjahres bzw. für Nachrücker: der Wert des Vorgängers.
b) Mitglieder ohne Ernteteil (‘Nackade’)
Mitglieder ohne Ernteteil können auch unterjährig beitreten. In diesem Fall kann das Stimmrecht erst ab der nächsten Mitgliederversammlung ausgeübt werden.
c) Fördermitglieder
Fördermitglieder können auch unterjährig aufgenommen werden.
d) Änderung der Art der Mitgliedschaft
Die Änderung der Größe des Gemüseanteils bzw. der Art der Mitgliedschaft ist jeweils zum neuen Wirtschaftsjahr mit einer Frist von 3 Monaten, also bis zum 31.12. und je nach Kapazitäten möglich.
Dazu ist ein schriftlicher Änderungsantrag erforderlich.
Personengesellschaft
Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass eine Mitgliedschaft von mehreren Personen (z.b. einer Familie, WG, Haushaltsgemeinschaft oder ähnlichem) gehalten wird.
Für diese nicht im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften gelten folgende Regelungen:
a) Bei Beitritt
Die Personengesellschaft teilt bei Ihrem Beitritt dem Verein Name, Anschrift und Geburtsdatum aller über 18-jähriger Personen, aus denen sie besteht, mit.
Der Aufnahmeantrag ist von einer Person zu unterschreiben.
b) Änderungen in der Personengesellschaft
Für die Aufnahme einer neuen Person in die Personengesellschaft ist die Zustimmung des Vorstands erforderlich.
Veränderungen in der Zusammensetzung der Personengesellschaft sind dem Verein und seinen Mitgliedern gegenüber erst nach Zugang einer schriftlichen Änderungsmitteilung durch das betreffende Mitglied wirksam.
c) Vertretungsrecht
Alle Personen der Personengesellschaft sind gegenüber dem Verein und seinen Mitgliedern berechtigt, die Personengesellschaft jeweils einzeln vollumfänglich aktiv und passiv zu vertreten. Das Mindestalter dafür beträgt 18 Jahre.
d) Ein Stimmrecht
Es besteht auch für Personengesellschaften nur eine einheitliche Mitgliedschaft, alle Mitgliedschaftsrechte können nur einheitlich ausgeübt werden, insbesondere besteht nur ein Stimmrecht pro Mitglied – gleich aus wie vielen Personen das Mitglied besteht; bei Beschlüssen der Mitgliederversammlung ist gegenüber dem Versammlungsleiter anzugeben, welcher von mehreren anwesenden Vertretern das Stimmrecht ausübt.
Mitarbeit | Ehrenamt
Hierzu zählen die Mitarbeit am Acker und die Organisation der Vereinsprozesse.
Die internen Strukturen tragen die Mitglieder.
a) Die Mitarbeit ist laut Satzung nicht verpflichtend.
b) Dabei haben wir das Ziel, dass sich jeder nach Kräften, Fähigkeiten, Neigung und Lust einbringt, damit sich das Wirken positiv verstärkt und möglichst viel Freude macht.
c) Durch Miteinander, Kommunikation, Vernetzung und Gemeinsinn wird die Lust dazu gefördert.
d) Es ist wichtig, dass jedes Mitglied nach seinen Möglichkeiten durch Mitarbeit, Erledigungen, Übernahme von Verantwortung oder Rollen mitwirkt, damit die Aufgaben des Vereins getragen werden, Gemüse und Co. wachsen und die Gemeinschaft lebt.
e) Bei der Mitarbeit am Acker und Gemeinschaftsaktionen dürfen – ggf. nach Absprache – auch Nicht-Mitglieder dabei sein.
f) Der finanzielle Beitrag ist nicht mit Art und Volumen der Mitarbeit gekoppelt; beides steht nebeneinander.
g) Fairness versuchen wir im Auge zu behalten und ggf. ins Gleichgewicht zu bringen
h) Im Garten oder relevanten Bereichen können Stunden mitgeschrieben werden, jedoch rein zur besseren Planung.
i) Die notwendigen Aufgaben sind idealerweise so organisiert, dass mehrere Personen Einblick in die Prozesse haben, für Vertretungen, Abwechslung, Veränderungen. Bei wiederkehrenden Abläufen stellen wir uns so auf, dass die Arbeit möglichst breit geschultert wird.
Ideen, Initiativen, Arbeitsgruppen
Unser Verein lebt von und durch die Ideen, Initiativen und den Einsatz eines jeden Einzelnen. Einige Bereiche sind Pflicht (wie wöchentliche Ernte und Arbeiten mit den Pflanzen), damit der Verein läuft, und andere Kür.
Wichtig ist, alle Ideen und Initiativen kurz intern – zumeist über den Vorstand – abzustimmen.
Für manche Themen kann es sinnvoll sein, sich in Arbeitsgruppen zu organisieren.
a) Eine Arbeitsgruppe kümmert sich selbstorganisiert um einen bestimmten Themenbereich und bindet bei Bedarf, andere Arbeitsgruppen und Ansprechpartner oder den Vorstand ein.
b) Die Arbeitsgruppen können temporär oder auf Dauer bestehen und sich je nach Bedarf verändern, erweitern oder auflösen.
Ernteorganisation
a) Die Gärtner:innen sind für die Planung, Organisation und Durchführung der Ernte verantwortlich. Dafür ist die tatkräftige Unterstützung der Mitglieder erforderlich.
b) Der Abholungsturnus, Zeitraum und weitere wichtige Details wird allen Ernteteilenden mitgeteilt, beispielsweise per E-Mail.
c) Jedes Mitglied ist für die rechtzeitige Abholung des Ernteteils eigenständig verantwortlich.
d) Im Falle von Urlaub oder Krankheit organisiert jeder Ernteteilende selbstständig eine Vertretung des Vertrauens, die für diese begrenzte Zeit den Ernteteil abholen kommt.
e) Bei wiederholtem Nicht-Abholen des eigenen Ernteanteils suchen wir das Gespräch, und behalten uns vor den Platz im Folgejahr ggf. an jemand anderen zu geben.
Kommunikation | Werte | Spielregeln
Wir kommunizieren transparent, direkt und persönlich miteinander.
Die Kommunikation und das Miteinander sollen jederzeit wertschätzend bleiben.
In Fällen, in denen dies nicht gelingen sollte, ist jedes Mitglied dazu aufgefordert, darauf hinzuweisen und ggf. Unterstützung zu suchen.
Ziel ist ein Miteinander in Vielfalt, mit dem Fokus auf dem Verbindenden.
Vertrauensrat
Der Vertrauensrat dient dazu, das Miteinander zu stärken und bietet Mitgliedern die Möglichkeit sich bei Bedarf – auch ohne akuten Konfliktfall – Rat und Hilfe zu holen.
a) Der Vertrauensrat besteht aus mehreren Personen, die die Mitglieder bei Problemen im Miteinander – auch einzeln – vertraulich ansprechen können, um zusammen Lösungsansätze zu finden.
b) Idealerweise setzt sich der Vertrauensrat aus unterschiedlichen Geschlechtern zusammen.
c) Die Mitglieder des Vertrauensrates sollten das als ihre Hauptfunktion im Verein haben, um Interessenskonflikte zu vermeiden.
Vorstandsmitglieder können keine Rolle im Vertrauensrat innehalten.
d) Der Vertrauensrat wird durch die Mitgliederversammlung gewählt.
e) Der Vertrauensrat ist jedoch keine zwingende Funktion innerhalb des Vereins.
Gemüsegeflüster
Das Gemüsegeflüster dient dazu, regelmäßig - mindestens vierteljährlich - über alle relevanten Themenfelder zu kommunizieren und über das laufende Vereinsgeschehen zu informieren und ggf. spezifische Themen zu beackern.
a) Alle Mitglieder werden dazu mit ein bis zwei Wochen Vorlauf eingeladen, beispielsweise per E-Mail. Es gibt im Vorfeld eine grobe Themenliste.
b) Das Gemüsegeflüster kann online oder ortsgebunden stattfinden.
c) Es wird Protokoll geführt und dieses im Nachgang an die Mitglieder verschickt.
So hat jede:r die Möglichkeit auf dem Laufenden zu bleiben und ggf. Rückmeldung und Input zu geben.
Vor Beginn des Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und eines Budgetplans einberufen. Die Einberufung erfolgt per Briefpost oder E-Mail.
a) Tagesordnung
Folgende Tagesordnungspunkte sind Bestandteil einer jeden ordentlichen Mitgliederversammlung.
· Entgegennahme des Jahresberichts
· Genehmigung des Budgetplans
· Wahl, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Vorstands, sowie Wahl der Kassenprüfer*innen
· Änderung der Vereinsordnung (falls erforderlich)
· Festsetzung der individuellen Mitgliedsbeiträge und des Basisbeitrags zur gemeinschaftlichen Deckung des Budgetplans, (siehe hierzu Punkt 5.)
· Wahl des Vertrauensrates
· Darüber hinaus gehende Anträge und Ergänzungen der Tagesordnung sind möglich und spätestens eine Woche vor der ordentlichen Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen.
a) Teilnahme
Grundsätzlich ist die Teilnahme an den ordentlichen Mitgliederversammlungen für ordentliche Mitglieder verpflichtend. Bei Verhinderung ist ein Bevollmächtigter zu beauftragen. Hierzu ist eine schriftliche Bevollmächtigung erforderlich, die dem Wahlleiter zu Beginn der Versammlung vorliegen muss.
b) Anwesenheit + Stimmrecht
Vor Beginn der Mitgliederversammlung wird die Anwesenheit der Mitglieder erfasst und die Stimmberechtigung festgestellt. Der Wahlleiter hat durch ein geeignetes Stimmverfahren sicherzustellen, dass nur stimmberechtigte Mitglieder an Abstimmungen teilnehmen. Beispielsweise durch Ausgabe von Stimmkarten.
Stimmberechtigt in der ordentlichen Mitgliederversammlung ist jedes ordentliche Mitglied. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.
c) Beschlussfähigkeit
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie fristgerecht einberufen wurde.
d) Abstimmungen
Auf Antrag eines Mitglieds kann eine geheime Abstimmung stattfinden.
In der Bieterrunde wird der individuelle Mitgliedsbeitrag für den Ernteteil des jeweiligen Mitglieds für das kommende Erntejahr ermittelt:
a) Budgetplanung
Die Budgetplanung wird mit der Einladung zur Mitgliederversammlung an die Mitglieder verschickt, sodass im Vorfeld eine Diskussion über die gesamte Budgetplanung erfolgen kann.
Die endgültige Version der Budgetplanung wird jährlich auf der ordentlichen Mitgliederversammlung den Mitgliedern vorgestellt und verabschiedet.
b) Richtwert
Vor Beginn des Bieterverfahrens wird die Gesamtbudgetsumme abzüglich der Summe der Basisbeiträge durch die Anzahl der zu vergebenden Ernteanteile geteilt. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Mittelwert. Dieser Wert wird als Richtwert angenommen. Jetzt wissen alle, was von jedem gezahlt werden müsste und jedes Mitglied kann entsprechend des solidarischen Prinzips auch über oder unter dem Richtwert bieten.
c) Ampelverfahren
Um das Verfahren abzukürzen, erfolgt die Bieterrunde im sog. Ampelverfahren. Hierbei werden drei Angebote abgegeben:
§ Grünes Gebot: „dieser Beitrag ist für mich gut aufzubringen“
§ Gelbes Gebot: „dieser Beitrag ist schon etwas schwieriger, aber noch machbar“
§ Rotes Gebot: „absolute Grenze für meinen Beitrag“
Zuerst werden alle „Grünen“ Gebote zusammengerechnet, falls dies nicht für die Budgetdeckung ausreicht alle „Gelben“ Gebote und erst dann alle „Roten“.
Sollte auch bei den abgegebenen roten Geboten keine Budgetdeckung zustande kommen, ist die Budgetplanung zu überarbeiten.
a) Abwesenheit eines Bieters
Ist ein Mitglied mit Ernteteil bei der Mitgliederversammlung weder anwesend noch wirksam vertreten, so errechnet sich der Mitgliedsbeitrag für dessen Ernteteil wie folgt:
Gebot ‘Grün, Gelb, Rot’ = Richtwert +5%;
Auf Antrag des betroffenen Mitglieds kann in begründeten Ausnahmefällen dieser Mitgliedsbeitrag im Nachhinein durch Beschluss des Vorstands reduziert werden, sofern die Deckung des Jahresbudgets dadurch nicht gefährdet ist.
a) Jedes Vorstandsmitglied ist gleichberechtigt. Die Aufgaben werden untereinander aufgeteilt und die Mitglieder über die Aufgabenverteilung informiert.
b) Entscheidungen bei Meinungsverschiedenheiten werden mit Empathie und ‚ohne Kratzen und Beißen‘ geregelt.
c) Es gelten folgende Wertgrenzen für die Verfügung über das Vereinskonto:
Unvorhergesehene Zahlungen außerhalb des Budgetplans können bis zu einem Wert von 1.500 € durch einen Vorstandsbeschluss getätigt werden. Bei budgetierten Zahlungen ist eine Abweichung von 10 % möglich.